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Steuerliche Abschreibung von Photovoltaikanlagen

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Photovoltaikanlage steuerlich absetzen: So sparen Sie bares Geld!

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Federico De Ponte

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Die steuerliche Abschreibung von Photovoltaikanlagen kann komplex sein, aber sie bietet erhebliche finanzielle Vorteile. Angesichts der sich ändernden Gesetzeslage ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Möchten Sie mehr über maßgeschneiderte grüne Lösungen für Ihr Unternehmen erfahren? Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf, um eine umfassende Beratung zu erhalten.

Das Thema kurz und kompakt

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen grundlegend verändert, insbesondere durch die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp, was die Rentabilität kleinerer Anlagen deutlich erhöht.

Der Nullsteuersatz für PV-Anlagenkäufe und die Kleinunternehmerregelung optimieren die Steuerlast ab 2023, wodurch die Umsatzsteuerpflicht entfällt und die Anschaffung von PV-Anlagen attraktiver wird. Unternehmen können ihre jährliche Steuerlast um bis zu 2.000 € senken.

Professionelle Beratung und eine sorgfältige Dokumentation sind unerlässlich, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Vorteile optimal zu nutzen. Eine korrekte steuerliche Behandlung kann die Gesamtrendite der Investition um bis zu 1% steigern.

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage optimal steuerlich geltend machen können. Vermeiden Sie Fehler und maximieren Sie Ihre Einsparungen! Jetzt informieren!

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Steuerliche Vorteile durch Photovoltaik optimal nutzen

Steuerliche Vorteile durch Photovoltaik optimal nutzen

Die steuerliche Abschreibung von Photovoltaikanlagen ist ein komplexes, aber lohnendes Thema für Anlagenbetreiber. Angesichts der stetig steigenden Energiekosten und des wachsenden Umweltbewusstseins investieren immer mehr Unternehmen in grüne Technologien wie Solarenergie. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Aspekte zu verstehen, um die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen zu maximieren. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Regelungen, Abschreibungsmethoden und gibt Ihnen wertvolle Steuertipps an die Hand.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren und verständlichen Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen zu bieten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fehler vermeiden und Ihre Einsparungen optimieren können. Egal, ob Sie bereits eine PV-Anlage betreiben oder eine Investition planen, hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch die richtige steuerliche Gestaltung bares Geld zu sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

orbit.eco unterstützt Sie dabei, die passenden grünen Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden. Von der Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlage bis hin zur Beratung zu Fördermöglichkeiten – wir sind Ihr Partner für eine nachhaltige Zukunft. Informieren Sie sich jetzt über unsere Angebote und starten Sie noch heute in eine energieeffiziente Zukunft.

Jahressteuergesetz 2022: Steuerbefreiung bis 30 kWp sichert Liquidität

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen grundlegend verändert. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp ab dem 1. Januar 2023. Dies bedeutet, dass Einnahmen aus dem Betrieb solcher Anlagen nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Die Steuerbefreiung hat erhebliche Auswirkungen auf die Abschreibungsmöglichkeiten. Da keine Einkommensteuerpflicht besteht, können keine Abschreibungen oder andere Ausgaben mehr geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl die lineare Abschreibung als auch Sonderabschreibungen. Für Betreiber von Neuanlagen bedeutet dies eine deutliche Vereinfachung, da keine komplexen Steuererklärungen mehr erforderlich sind. Allerdings müssen auch die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage neu bewertet werden.

Für Anlagenbesitzer, die ihre PV-Anlage vor 2023 in Betrieb genommen haben, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihre bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen überprüfen müssen. Die Abschreibungsmöglichkeiten, die zuvor zur Minderung der Steuerlast beigetragen haben, entfallen nun. Es ist ratsam, die Rentabilität der Anlage unter den neuen Bedingungen neu zu kalkulieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Beachten Sie auch die Informationen zur Einspeisevergütung für Solarstrom, um Ihre Einnahmen zu optimieren.

Vor 2023: Lineare Abschreibung über 20 Jahre senkte Steuerlast

Vor der Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 standen Anlagenbetreibern verschiedene Abschreibungsmethoden zur Verfügung, um die Anschaffungskosten ihrer Photovoltaikanlage steuerlich geltend zu machen. Diese Methoden ermöglichten es, die Steuerlast zu mindern und die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu verbessern. Ein Überblick über die gängigsten Verfahren:

Lineare Abschreibung (AfA)

Die lineare Abschreibung (AfA) war dieStandardmethode zur Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer der PV-Anlage. Dabei wurden die Kosten gleichmäßig über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben, was einer jährlichen Abschreibungsrate von 5 % entspricht. Im Jahr der Inbetriebnahme wurde die Abschreibung pro rata temporis angewendet, also anteilig für die Monate, in denen die Anlage tatsächlich in Betrieb war. Diese Methode bot eine einfache undPlanbare Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Sie können weitere Informationen zur linearen Abschreibung auf Solaranlagen-Portal.com finden.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglichte es, bereits im Vorfeld der Investition Steuern zu sparen. Unternehmen konnten bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend machen, und zwar bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Investition. Voraussetzung war, dass die Investition innerhalb von drei Jahren tatsächlich erfolgte und die Anlage im Anschaffungsjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wurde. Der IAB bot einen Liquiditäts- und Zinsvorteil, war aber letztlich nur eine Steuerstundung, keine dauerhafte Ersparnis. Unsere Tipps zur Planung und Installation helfen Ihnen, die Investition optimal vorzubereiten.

Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung erlaubte eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren. Diese konnte unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Voraussetzung war eine mindestens 90-prozentige gewerbliche Nutzung der Anlage, also die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz. Die Sonderabschreibung bot eine flexible Möglichkeit, die Steuerlast in den Anfangsjahren der Anlagenutzung zu senken. Es ist wichtig, die Kosten für eine Solaranlage genau zu kalkulieren, um die Sonderabschreibung optimal zu nutzen.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung basierte auf einem Prozentsatz, der sich aus der linearen AfA ableitete und auf den Restbuchwert der Anlage angewendet wurde. Diese Methode führte in den ersten Jahren zu höheren Abschreibungsbeträgen als die lineare Abschreibung, was die Steuerlast stärker minderte. Die degressive Abschreibung wurde jedoch mehrfach geändert und zwischenzeitlich sogar abgeschafft, bevor sie während der Corona-Krise unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt wurde.

Nullsteuersatz und Kleinunternehmerregelung optimieren Steuerlast ab 2023

Seit 2023 gelten neue steuerliche Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen, die insbesondere den Nullsteuersatz für PV-Anlagenkäufe und die Kleinunternehmerregelung betreffen. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht und die Rentabilität von PV-Anlagen. Es ist wichtig, diese Neuerungen zu verstehen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Nullsteuersatz für PV-Anlagenkäufe

Mit der Einführung des Nullsteuersatzes entfällt die Möglichkeit, die Vorsteuer auf den Kauf einer PV-Anlage geltend zu machen. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber keine Umsatzsteuer mehr auf die Anschaffungskosten zahlen müssen. Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie für bestimmte öffentliche und gemeinnützige Gebäude. Diese Regelung soll den Ausbau der Solarenergie fördern und die Anschaffung von PV-Anlagen attraktiver machen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zum Energiekostenentlastungsgesetz.

Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung

Die Kleinunternehmerregelung ist besonders für Betreiber kleinerer PV-Anlagen interessant. Sie können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Durch den Nullsteuersatz ist die Kleinunternehmerregelung seit 2023 in der Regel vorteilhafter als die Regelbesteuerung, da keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch anfällt. Ein Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung ist nach fünf Jahren möglich, wobei das Finanzamt oft eine einjährige Korrekturperiode berücksichtigt. Informationen zur Photovoltaik Förderung können Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch

Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ist nur relevant, wenn die Regelbesteuerung gewählt wurde oder die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung überschritten wird und mindestens 10 % des Solarstroms ins Netz eingespeist werden. Bei Anlagen, die zum Nullsteuersatz gekauft wurden, entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Es ist wichtig, die individuellen Gegebenheiten zu prüfen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen abzuwägen, um die optimale steuerliche Gestaltung zu wählen.

Batteriespeicher und Förderungen: Sonderfälle bei der Abschreibung beachten

Bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen gibt es einige Besonderheiten und Ausnahmen zu beachten, insbesondere im Zusammenhang mit Batteriespeichern und staatlichen Förderungen. Diese Faktoren können die Abschreibungsmöglichkeiten und die Steuerlast erheblich beeinflussen. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Gegebenheiten ist daher unerlässlich.

Behandlung von Batteriespeichern

Die steuerliche Behandlung von Batteriespeichern hängt davon ab, ob sie zusammen mit der PV-Anlage gekauft und installiert wurden oder nachträglich eingebaut werden. Wenn der Batteriespeicher zusammen mit der PV-Anlage erworben wurde, werden die Kosten in die gesamten Anschaffungskosten einbezogen und können zusammen mit der Anlage abgeschrieben werden. Wird der Speicher nachträglich eingebaut und dient ausschließlich der Selbstnutzung des Stroms, gilt er als privates Wirtschaftsgut und ist nicht abschreibungsfähig. Bei gewerblicher Nutzung des Speichers, beispielsweise zur Bereitstellung von Regelenergie, kann er über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. 1komma5.com bietet hierzu detaillierte Informationen.

Berücksichtigung von staatlichen Förderungen

Staatliche Förderungen mindern die Abschreibungsbasis der PV-Anlage. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten, die für die Abschreibung relevant sind, um den Betrag der Förderung reduziert werden. Die Fördergelder können entweder sofort versteuert oder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgezogen werden. Es ist wichtig, die Auswirkungen der Förderungen auf die Abschreibungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, um die Steuerlast korrekt zu berechnen. Informationen zu aktuellen Förderprogrammen finden Sie auf unserer Seite zu Fördermitteln.

Private Nutzung vs. gewerbliche Nutzung

Vor 2023 war die Abschreibung nur bei gewerblicher Nutzung der PV-Anlage möglich, also wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Wurde der Strom überwiegend selbst verbraucht, konnten lediglich die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Installation und Reparaturen, steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür waren ordnungsgemäße Rechnungen und der Nachweis der Zahlung per Banküberweisung erforderlich. Seit 2023 hat sich dies durch die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp geändert.

Anlage G und EÜR: Formulare für die korrekte Steuererklärung nutzen

Für die korrekte steuerliche Behandlung Ihrer Photovoltaikanlage sind bestimmte Steuererklärungen und Formulare erforderlich. Die Wahl der richtigen Formulare hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Anlage, der Art der Nutzung und der Umsatzsteuerpflicht. Ein Überblick über die wichtigsten Formulare und deren Verwendung:

Anlage G für Einkommensteuererklärungen

Die Anlage G ist das zentrale Formular für die Einkommensteuererklärung im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage erfasst. Dies umfasst sowohl die Einnahmen aus der Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz als auch die Ausgaben für Wartung, Reparaturen und Versicherungen. Die Anlage G ist für alle Anlagenbetreiber erforderlich, die nicht von der Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen profitieren. Aroundhome.de bietet weitere Informationen zu Steuerformularen.

Umsatzsteuervoranmeldungen bei Umsatzsteuerpflicht

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In den ersten zwei Jahren sind diese entweder monatlich oder vierteljährlich einzureichen. In der Voranmeldung wird die Umsatzsteuer, die Sie eingenommen haben, mit der Vorsteuer, die Sie gezahlt haben, verrechnet. Die Differenz ist entweder an das Finanzamt abzuführen oder wird Ihnen erstattet. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind elektronisch über das ELSTER-Portal einzureichen.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bei Überschreiten der kWp-Grenzen

Wenn Ihre PV-Anlage die kWp-Grenzen für die Steuerbefreiung überschreitet, müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. In der EÜR werden die Einnahmen und Ausgaben des Betriebs gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist. Die EÜR ist ebenfalls elektronisch über das ELSTER-Portal einzureichen.

Solarpaket I: Vereinfachungen erleichtern die Nutzung von Solarenergie

Die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Photovoltaik, insbesondere das geplante Solarpaket I, versprechen weitere Vereinfachungen und Erleichterungen für Anlagenbetreiber. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben und die Nutzung von Solarenergie noch attraktiver zu machen. Ein Überblick über die erwarteten Änderungen:

Erwartete Vereinfachungen durch das Solarpaket I

Das Solarpaket I sieht eine Reihe von Vereinfachungen vor, die insbesondere Balkonkraftwerke und kleinere PV-Anlagen betreffen. Dazu gehört eine erleichterte Registrierung für Balkonkraftwerke, vereinfachte Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30 kWp und gelockerte technische Anforderungen für Anlagen bis 25 kWp. Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Installation von PV-Anlagen erleichtern. Autarq.com berichtet über die steuerlichen Auswirkungen privater PV-Anlagen.

Förderung von Repowering (Austausch alter Module)

Ein weiterer wichtiger Punkt des Solarpakets I ist die Förderung von Repowering, also dem Austausch alter Solarmodule durch neue, leistungsstärkere Module. Dies soll es Anlagenbetreibern ermöglichen, die Leistung ihrer bestehenden Anlagen zu erhöhen und von den Fortschritten in der Solartechnik zu profitieren. Dabei sollen die bestehenden Einspeisevergütungen erhalten bleiben, was die Wirtschaftlichkeit des Repowering zusätzlich erhöht.

Professionelle Beratung und Dokumentation minimieren steuerliche Risiken

Die steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Umso wichtiger ist es, sich der Herausforderungen bewusst zu sein und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Vorteile optimal zu nutzen.

Komplexität der steuerlichen Regelungen

Die Komplexität der steuerlichen Regelungen stellt eine große Herausforderung für Anlagenbetreiber dar. Die verschiedenen Abschreibungsmethoden, die Umsatzsteuerpflicht, die Besonderheiten bei Batteriespeichern und Förderungen sowie die ständigen Änderungen der Gesetze und Verordnungen machen es schwierig, den Überblick zu behalten. Eine falsche steuerliche Behandlung kann zu Nachzahlungen und Strafen führen.

Bedeutung professioneller Beratung

Angesichts der Komplexität der steuerlichen Regelungen ist die professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein von großer Bedeutung. Ein Experte kann Ihnen helfen, die individuellen Gegebenheiten zu prüfen, die optimale steuerliche Gestaltung zu wählen und Fehler zu vermeiden. Zudem kann er Sie über aktuelle Änderungen der Gesetze und Verordnungen informieren und Ihnen bei der Erstellung der Steuererklärungen behilflich sein. Der DGRV bietet Informationen zu erneuerbaren Energien und Steuern.

Dokumentation und Nachweispflichten

Eine sorgfältige Dokumentation und Nachweispflichten sind unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile geltend zu machen. Sie müssen alle relevanten Unterlagen aufbewahren, wie Rechnungen, Verträge, Förderbescheide und Nachweise über die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz. Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt müssen Sie diese Unterlagen vorlegen können. Eine lückenlose Dokumentation hilft Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

Photovoltaik: Steuerliche Vorteile sichern nachhaltige Investition


FAQ

Welche Photovoltaikanlagen sind von der Steuer befreit?

Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, die auf oder in der Nähe von Wohnhäusern installiert sind, von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Was bedeutet der Nullsteuersatz für den Kauf einer PV-Anlage?

Der Nullsteuersatz bedeutet, dass beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer anfällt. Dies gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen sowie für bestimmte öffentliche und gemeinnützige Gebäude.

Kann ich die Vorsteuer geltend machen, wenn ich eine PV-Anlage kaufe?

Mit der Einführung des Nullsteuersatzes entfällt die Möglichkeit, die Vorsteuer auf den Kauf einer PV-Anlage geltend zu machen. Anlagenbetreiber zahlen keine Umsatzsteuer mehr auf die Anschaffungskosten.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und wann ist sie vorteilhaft?

Die Kleinunternehmerregelung befreit Betreiber kleinerer PV-Anlagen von der Umsatzsteuerpflicht, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Durch den Nullsteuersatz ist sie seit 2023 in der Regel vorteilhafter als die Regelbesteuerung.

Wie werden Batteriespeicher steuerlich behandelt?

Wird der Batteriespeicher zusammen mit der PV-Anlage erworben, werden die Kosten in die gesamten Anschaffungskosten einbezogen und können zusammen mit der Anlage abgeschrieben werden. Bei nachträglichem Einbau und ausschließlicher Selbstnutzung gilt er als privates Wirtschaftsgut und ist nicht abschreibungsfähig.

Mindern staatliche Förderungen die Abschreibungsbasis?

Ja, staatliche Förderungen mindern die Abschreibungsbasis der PV-Anlage. Die Anschaffungskosten, die für die Abschreibung relevant sind, werden um den Betrag der Förderung reduziert.

Welche Formulare benötige ich für die Steuererklärung meiner PV-Anlage?

Für die Einkommensteuererklärung benötigen Sie die Anlage G. Umsatzsteuerpflichtige Betreiber müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Bei Überschreiten der kWp-Grenzen für die Steuerbefreiung ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erforderlich.

Welche Vereinfachungen sind durch das Solarpaket I zu erwarten?

Das Solarpaket I sieht Vereinfachungen für Balkonkraftwerke, vereinfachte Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30 kWp und gelockerte technische Anforderungen für Anlagen bis 25 kWp vor.

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