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Förderung des Heizungsgesetzes
Heizungsgesetz-Förderung 2024: So maximieren Sie Ihre Zuschüsse!
Planen Sie eine neue Heizung und möchten die Förderung des Heizungsgesetzes optimal nutzen? Das aktuelle Heizungsgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten für Zuschüsse und Boni. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, um die passende Förderung für Ihr Projekt zu finden und bares Geld zu sparen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!
Das Thema kurz und kompakt
Das Heizungsgesetz bietet attraktive Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien, mit einer maximalen Förderung von 70% der Investitionskosten.
Die Kombination aus Grundförderung und verschiedenen Boni (Einkommens-, Geschwindigkeits-, Effizienzbonus) ermöglicht eine maximale finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie die Chance, Ihre Heizkosten langfristig zu senken.
Beachten Sie die Antragsfristen und Übergangsregelungen und stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag eine Rücktrittsklausel enthält. Die kommunale Wärmeplanung bietet Ihnen Planungssicherheit für die Wahl des richtigen Heizsystems.
Erfahren Sie, wie Sie von den neuen Förderungen des Heizungsgesetzes profitieren und Ihre Heizkosten senken können. Jetzt informieren und Zuschüsse sichern!
Das neue Heizungsgesetz ist in aller Munde, aber was bedeutet es konkret für Sie als Hausbesitzer oder Vermieter? Die Förderung des Heizungsgesetzes zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor drastisch zu reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmemarkt zu beschleunigen. Dies geschieht durch attraktive Förderprogramme, die den Austausch alter, ineffizienter Heizungsanlagen gegen moderne, umweltfreundliche Systeme finanziell unterstützen. Doch wie navigiert man durch den Förderdschungel und sichert sich die optimalen Zuschüsse? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Heizungsgesetz Förderung 2024, von den verschiedenen Bonusstrukturen bis hin zu den Antragsfristen und Übergangsregelungen.
Die Förderprogramme für Hausbesitzer und Vermieter sind ein Schlüsselfaktor für den Erfolg der Energiewende im Gebäudebereich. Sie erleichtern nicht nur die Investition in zukunftsweisende Heizungstechnologien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen, sondern tragen auch dazu bei, die laufenden Betriebskosten durch effizientere Anlagen zu senken. Darüber hinaus kann der Umstieg auf eine moderne Heizungsanlage die Wertsteigerung Ihrer Immobilie positiv beeinflussen. Die Bundesregierung informiert detailliert über die Ziele und Maßnahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Viele Hausbesitzer scheuen jedoch die hohen Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage. Hier setzt die Förderung des Heizungsgesetzes an, indem sie finanzielle Anreize schafft und den Umstieg auf erneuerbare Energien erschwinglicher macht. Nutzen Sie die Chance, Ihre Heizkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich die Zuschüsse, die Ihnen zustehen! Unser Artikel Förderung erneuerbarer Energien bietet Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Bis zu 70 % Förderung: So maximieren Sie Ihre Zuschüsse
Die Bonusstruktur der Heizungsförderung ist komplex, aber lohnenswert. Sie besteht aus einer Grundförderung und verschiedenen zusätzlichen Boni, die sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren lassen. Die Basis-Fördersatz von 30% gilt für den Austausch alter fossiler Heizungen gegen Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen. Zusätzlich zur Grundförderung können Sie von verschiedenen Boni profitieren, die Ihre Förderung auf bis zu 70% der Investitionskosten erhöhen können. Die Tagesschau berichtet über die Details der Bonusstruktur und die Voraussetzungen für die einzelnen Boni.
Ein besonders attraktiver Bonus ist der Effizienzbonus für Wärmepumpen. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, die natürliche Kältemittel verwendet oder eine besonders effiziente Wärmequelle wie Wasser, Erdwärme oder Abwasser nutzt, erhalten Sie zusätzlich 5% Förderung. Auch für Biomasse-Bonus gibt es einen Zuschlag: Wenn Ihre Biomasseheizung bestimmte strenge Staubemissionsstandards erfüllt, erhalten Sie einen Bonus von 2.500 €. Für einkommensschwache Haushalte gibt es den Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30%. Der Geschwindigkeitsbonus (Klima-Geschwindigkeitsbonus) belohnt den frühen Austausch Ihrer alten Heizung: Wenn Sie sich bis Ende 2028 für den Austausch entscheiden, erhalten Sie einen Bonus von 20%, der ab 2029 alle zwei Jahre sinkt. Unser Artikel Kosten und Förderung neuer Heizungen bietet Ihnen eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen Bonusmöglichkeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kombination der Boni bis maximal 70% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt ist. Die maximale förderfähige Investitionskosten sind ebenfalls gedeckelt: Für ein Einfamilienhaus beträgt sie 30.000 €, was einer maximalen Förderung von 21.000 € entspricht. Für Mehrfamilienhäuser erhöhen sich die förderfähigen Kosten für die zweite bis sechste Wohneinheit um 15.000 € und ab der siebten Wohneinheit um 8.000 €. Planen Sie also Ihren Heizungstausch sorgfältig und berücksichtigen Sie die verschiedenen Bonusmöglichkeiten, um die maximale Förderung für Ihr Projekt zu erhalten. Die Verbraucherzentrale bietet eine gute Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen.
Bis zu 90.000 € Förderung: So kombinieren Sie Heizung und Sanierung
Die Förderung des Heizungsgesetzes lässt sich optimal mit anderen Förderprogrammen für energetische Sanierungsmaßnahmen kombinieren. Durch die Erweiterte Fördermöglichkeiten durch Kombination können Sie die ohnehin schon attraktiven Zuschüsse für den Heizungstausch nochmals deutlich erhöhen. Wenn Sie im Zuge des Heizungstauschs auch weitere energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchführen, wie beispielsweise die Dämmung der Fassade oder des Daches, können Sie von zusätzlichen Förderprogrammen profitieren und so die Gesamtkosten für die Sanierung Ihres Hauses deutlich senken. Die Förderprogramme von orbit.eco bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Die maximale förderfähige Kosten von 90.000 € pro Kalenderjahr gilt für Einzelmaßnahmen in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Ein iSFP ist ein von einem Energieberater erstellter Plan, der Ihnen aufzeigt, welche energetischen Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollten. Durch die Erstellung eines iSFP können Sie nicht nur von höheren Förderungen profitieren, sondern erhalten auch eine fundierte Grundlage für die Planung Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Zusätzlich zu den Zuschüssen gibt es auch zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse für die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhausniveau. Wenn Sie Ihr Haus umfassend sanieren und den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen, können Sie von besonders attraktiven Konditionen profitieren.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 € gibt es einen neuen Kredit bis zu 120.000 € mit vergünstigten Zinsen. Dieser Kredit kann für den Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen verwendet werden. Nutzen Sie die Chance, Ihr Haus umfassend zu sanieren und von den vielfältigen Fördermöglichkeiten zu profitieren. Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Programme und lassen Sie sich von einem Energieberater individuell beraten. Unser Artikel Neues Heizungsgesetz für Hausbesitzer bietet Ihnen weitere Informationen und Tipps.
KfW und BAFA: So stellen Sie Ihren Förderantrag richtig
Für die Beantragung der Förderung des Heizungsgesetzes sind zwei Institutionen zuständig: die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Die Antragstellung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist für die meisten Förderprogramme im Bereich Heizung und energetische Sanierung zuständig. Die technische Antragsstellung für private Selbstnutzer in Einfamilienhäusern ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Website der KfW über die genauen Antragsmodalitäten und Fristen. Das BAFA ist für bestimmte Förderprogramme im Bereich erneuerbare Energien zuständig, insbesondere für die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) von Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen.
Es ist wichtig, die wichtigen Fristen und Übergangsregelungen zu beachten. Grundsätzlich sind rückwirkende Anträge für begonnene Projekte möglich. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung für Projekte, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. In diesem Fall müssen die Anträge bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Nach Ablauf der Übergangszeit ist ein Liefer- oder Dienstleistungsvertrag nach der Übergangszeit notwendig, der vor der Antragstellung abgeschlossen wurde. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Klausel enthält, die Ihnen im Falle einer Ablehnung der Förderung ein Rücktrittsrecht einräumt. Die Finanztip-Webseite bietet eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Fristen und Anforderungen.
Ursprünglich waren Erhöhungen des Geschwindigkeitsbonus geplant, die jedoch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und damit einhergehender Budgetbeschränkungen stornierte Erhöhungen des Geschwindigkeitsbonus wurden. Planen Sie Ihre Investition daher auf Basis der aktuellen Förderbedingungen. Die Komplexität der Antragsverfahren kann eine Herausforderung darstellen. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Energieberater. Dieser kann Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein und sicherstellen, dass Sie alle Fördermöglichkeiten optimal nutzen. Unser Artikel Förderprogramme bietet Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsangebote.
Wärmepumpe, Solar & Co.: Diese Heizungen werden gefördert
Das Heizungsgesetz setzt auf Technologieoffenheit und fördert verschiedene Heizungsarten, die die Erfüllung der 65%-EE-Anforderung gewährleisten. Dazu zählen Wärmepumpen, Nah-/Fernwärme, Solarthermie, Biomasse, Stromdirektheizungen und Hybridheizungen. Die Wahl der geeigneten Heizungsart hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise den baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses, Ihrem Wärmebedarf und Ihren persönlichen Präferenzen. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um die optimale Lösung für Ihr Gebäude zu finden. Die Bundesregierung betont die Technologieoffenheit des GEG und die vielfältigen Möglichkeiten zur Erfüllung der Anforderungen.
Für Sonderregelungen für bestehende Gebäude gibt es zusätzliche Optionen wie Biomasseheizungen und Gasheizungen mit erneuerbaren Gasen. Auch der temporärer Betrieb von Gas-/Ölheizungen möglich, wenn eine Möglichkeiten bei geplanter Wärmenetzanbindung besteht und ein Vertrag über einen Wärmenetzanschluss innerhalb von 10 Jahren vorliegt. Eine weitere Option ist die Wasserstoff-Umrüstung von Gasheizungen, die vollständig auf Wasserstoff umrüstbar sind, sofern die Voraussetzung: Wärmeplanung sieht Wasserstoffnetz bis 31.12.2044 vor. Es ist wichtig, die langfristige Perspektive zu berücksichtigen und eine Heizungsart zu wählen, die auch in Zukunft den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Unser Artikel Neues Heizungsgesetz für Hausbesitzer bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Heizungsarten und ihre Vor- und Nachteile.
Die Wärmepumpe ist eine besonders effiziente und umweltfreundliche Heizungsart, die in vielen Fällen eine gute Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellt. Sie nutzt die in der Umwelt vorhandene Wärme und wandelt sie in Heizwärme um. Solarthermieanlagen nutzen die Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Biomasseheizungen verbrennen Holz oder andere biogene Brennstoffe und erzeugen so Wärme. Hybridheizungen kombinieren verschiedene Heizungsarten, beispielsweise eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung. Die Wirtschaftswoche bietet einen Überblick über die verschiedenen Heizungsarten und ihre Einsatzmöglichkeiten.
Mietnebenkosten im Blick: So wirkt sich das Gesetz aus
Das Heizungsgesetz hat auch Auswirkungen auf Mieter und Vermieter. Vermieter, die öffentliche Fördermittel für den Heizungstausch nutzen, können die Kosten nur begrenzt auf die Mieter umlegen. Die Umlagefähigkeit von Kosten auf Mieter ist bei Begrenzung der Umlage bei Nutzung öffentlicher Fördermittel auf maximal 10% der Kosten begrenzt, gedeckelt bei 50 Cent/qm/Monat. Von den umlagefähigen Kosten muss eine Pauschale für Instandhaltung muss abgezogen werden (15%). Dies soll sicherstellen, dass die Mieter nicht übermäßig belastet werden und von den Vorteilen der neuen Heizungsanlage profitieren können. Die Finanztip-Webseite erklärt die Details der Umlagefähigkeit und die Rechte von Mietern und Vermietern.
Für Wärmepumpen ist ein Effizienznachweis für Wärmepumpen wichtig, um eine korrekte Heizkostenabrechnung zu gewährleisten. Der Vermieter muss nachweisen, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet und die Heizkosten angemessen sind. Der CO2-Preis und seine Auswirkungen auf die Heizkosten sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Der steigender CO2-Preis für fossile Brennstoffe wird sich in den kommenden Jahren erhöhen und die Heizkosten für Mieter und Vermieter verteuern. Ab 2027 wird ein EU-weites Emissionshandelssystem ab 2027 eingeführt, das die Kosten für fossile Brennstoffe weiter erhöhen wird. Es ist daher ratsam, frühzeitig auf erneuerbare Energien umzusteigen, um langfristig Heizkosten zu sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Heizungsgesetz soll Anreize für Vermieter schaffen, in moderne und umweltfreundliche Heizungsanlagen zu investieren. Gleichzeitig sollen die Mieter vor übermäßigen Kostenbelastungen geschützt werden. Es ist wichtig, dass sich Mieter und Vermieter über die Rechte und Pflichten informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen, die für beide Seiten tragbar sind. Unser Artikel Neues Heizungsgesetz für Hausbesitzer bietet Ihnen weitere Informationen und Tipps für Mieter und Vermieter.
Wärmeplanung bis 2028: Was Kommunen jetzt leisten müssen
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Heizungsgesetzes. Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung sieht vor, dass alle Kommunen in Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Wärmeplanung erstellen müssen. Die Fristen für Kommunen mit >100.000 Einwohnern (30.06.2026) und <100.000 Einwohnern (30.06.2028) sind unterschiedlich. In der Wärmeplanung wird analysiert, wie die Wärmeversorgung in der Kommune zukünftig klimaneutral gestaltet werden kann. Dabei werden verschiedene Optionen geprüft, wie beispielsweise der Ausbau von Wärmenetzen, die Nutzung von erneuerbaren Energien oder die Umstellung auf Wasserstoff. Die Finanztip-Webseite erklärt die Details der kommunalen Wärmeplanung und ihre Auswirkungen auf Hausbesitzer und Vermieter.
Ab 2024 gelten neue Anforderungen an neue Heizungen ab 2024. So muss bei Gas-/Ölheizungen ein steigender Biomasseanteil bei Gas-/Ölheizungen ab 2029 berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass ab 2029 ein Anteil von 15% ab 2029, 30% ab 2035, 60% ab 2040 Biomasse eingesetzt werden muss. Für Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel gibt es Ausnahmen für Eigentümer seit Februar 2002. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Anforderungen zu informieren und bei der Wahl einer neuen Heizung darauf zu achten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Unser Artikel Neues Heizungsgesetz für Hausbesitzer bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Anforderungen und Fristen.
Die kommunale Wärmeplanung soll den Hausbesitzern und Vermietern Planungssicherheit geben und ihnen helfen, die richtige Entscheidung bei der Wahl einer neuen Heizung zu treffen. Sie soll auch dazu beitragen, die Wärmeversorgung in Deutschland langfristig klimaneutral zu gestalten. Es ist daher wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Wärmeplanung beteiligen und ihre Interessen einbringen. Die Bundesregierung betont die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung für die Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich.
Trotz Förderung: So meistern Sie die größten Hürden
Die Förderung des Heizungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich, dennoch gibt es auch wirtschaftliche und bürokratische Hürden zu überwinden. Die Komplexität der Antragsverfahren kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere für Menschen, die sich nicht regelmäßig mit Förderprogrammen auseinandersetzen. Auch die finanzielle Belastung trotz Förderung kann für einige Hausbesitzer und Vermieter eine Hürde darstellen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Förderprogramme zu informieren und sich professionelle Hilfe bei der Antragstellung zu holen. Unser Artikel Förderprogramme bietet Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsangebote.
Trotz der Herausforderungen bietet das Heizungsgesetz auch große Chancen für die Zukunft. Die Weiterentwicklung der Heiztechnologien schreitet stetig voran und es gibt immer wieder neue Innovationen, die die Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Heizungsanlagen verbessern. Auch das Potenzial von Wasserstoff und anderen erneuerbaren Energieträgern ist noch lange nicht ausgeschöpft. Es ist wichtig, die Entwicklungen auf dem Wärmemarkt aufmerksam zu verfolgen und sich über neue Technologien und Möglichkeiten zu informieren. Die Wirtschaftswoche berichtet regelmäßig über neue Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Heiztechnik.
Die Bedeutung der Energieberatung sollte nicht unterschätzt werden. Das Förderung durch das BMWK (bis zu 50% der Beratungskosten) kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung bei der Wahl einer neuen Heizung zu treffen und die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Ein Energieberater kann Ihnen auch bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans behilflich sein und Ihnen aufzeigen, welche energetischen Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll sind. Nutzen Sie die Chance, Ihr Haus fit für die Zukunft zu machen und von den vielfältigen Vorteilen einer modernen und umweltfreundlichen Heizungsanlage zu profitieren. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile, die Sie erhalten:
Reduzierte Energiekosten: Durch den Einsatz effizienterer Heiztechnologien senken Sie Ihre laufenden Energiekosten erheblich.
Erhöhter Wohnkomfort: Moderne Heizsysteme bieten einen höheren Wohnkomfort und eine bessere Raumluftqualität.
Wertsteigerung der Immobilie: Eine moderne Heizungsanlage kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.
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Weitere nützliche Links
Die Bundesregierung informiert detailliert über die Ziele und Maßnahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die Verbraucherzentrale bietet eine gute Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist für die meisten Förderprogramme im Bereich Heizung und energetische Sanierung zuständig.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für bestimmte Förderprogramme im Bereich erneuerbare Energien zuständig, insbesondere für die Förderung von Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen.
FAQ
Welche Heizsysteme werden im Rahmen des Heizungsgesetzes gefördert?
Gefördert werden Heizsysteme, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz.
Wie hoch ist die maximale Förderung, die ich erhalten kann?
Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 21.000 € für ein Einfamilienhaus. Diese setzt sich aus einer Grundförderung von 30% und verschiedenen Bonusprogrammen zusammen.
Welche Boni gibt es und wie kann ich diese kombinieren?
Es gibt einen Einkommensbonus von 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €, einen Geschwindigkeitsbonus von 20% für den frühen Austausch der Heizung und einen Effizienzbonus von 5% für bestimmte Wärmepumpen. Die Boni sind kombinierbar bis zu einem Maximum von 70%.
Wo und wie stelle ich den Förderantrag?
Die Anträge werden bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt. Für bestimmte Förderprogramme, insbesondere im Bereich Biomasse, ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zuständig. Die technische Antragsstellung ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich.
Kann ich den Antrag auch stellen, wenn ich bereits mit dem Projekt begonnen habe?
Grundsätzlich sind rückwirkende Anträge möglich. Es gibt eine Übergangsregelung für Projekte, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. In diesem Fall müssen die Anträge bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Achten Sie darauf, dass Ihr Liefer- oder Dienstleistungsvertrag eine Klausel enthält, die Ihnen im Falle einer Ablehnung der Förderung ein Rücktrittsrecht einräumt. Die KfW und das BAFA bieten Hilfestellung bei der Formulierung solcher Klauseln.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung gibt Ihnen Planungssicherheit und hilft Ihnen bei der Entscheidung für eine neue Heizung. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis zum 30.06.2026 erstellen, kleinere Kommunen bis zum 30.06.2028.
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Mieter und Vermieter?
Vermieter, die öffentliche Fördermittel nutzen, können die Kosten nur begrenzt auf die Mieter umlegen (maximal 10% der Kosten, gedeckelt bei 50 Cent/qm/Monat). Ein Effizienznachweis für Wärmepumpen ist wichtig für die Heizkostenabrechnung.