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Gesetz zur Nutzung von Abwärme

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Abwärmenutzung: So setzen Sie das neue Gesetz effizient um!

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Federico De Ponte

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Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Sie sind verpflichtet, Abwärme zu vermeiden oder zu nutzen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie die Anforderungen des Gesetzes zur Nutzung von Abwärme erfüllen und gleichzeitig Ihre Energieeffizienz verbessern können. Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Das Thema kurz und kompakt

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zur Abwärmenutzung, was sowohl Kosten senkt als auch zum Klimaschutz beiträgt.

Die korrekte Meldung der Abwärmepotenziale an die BfEE ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden. Nutzen Sie die Bagatellgrenzen optimal, um unnötigen administrativen Aufwand zu reduzieren.

Priorisieren Sie die interne und externe Nutzung von Abwärme, um die Energieeffizienz zu maximieren. Rechenzentren profitieren besonders von der Abwärmenutzung, da sie ihren Energieverbrauch deutlich senken können.

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen zur Nutzung von Abwärme. Erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie orbit.eco Sie dabei unterstützen kann, diese profitabel zu erfüllen.

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EnEfG: Abwärmenutzung als Schlüssel zur Kostensenkung und zum Klimaschutz

EnEfG: Abwärmenutzung als Schlüssel zur Kostensenkung und zum Klimaschutz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Überblick

Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt einen wichtigen Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Deutschland dar. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken und vorhandene Abwärmepotenziale konsequent zu nutzen. Die Einhaltung des EnEfG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Chance, Betriebskosten nachhaltig zu senken und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die IHK Lippe-Detmold informiert detailliert über die Hintergründe und gibt einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen.

Die Nutzung von Abwärme ist ein zentraler Aspekt des EnEfG. Oftmals als ungenutzte Energiequelle betrachtet, birgt Abwärme ein enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Das EnEfG zielt darauf ab, dieses Potenzial durch verbindliche Maßnahmen zu erschließen. Durch die konsequente Nutzung von Abwärme können Unternehmen ihren Energiebedarf reduzieren und somit ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Dies trägt nicht nur zur Senkung der Energiekosten bei, sondern auch zur deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen. Die Klimaschutzleitstelle Niedersachsen bietet weiterführende Informationen zur effizienten Nutzung von Abwärme und deren positiven Auswirkungen auf die Umwelt.

Das EnEfG richtet sich primär an Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr. Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale systematisch zu ermitteln, zu melden und nach Möglichkeit zu nutzen. Darüber hinaus unterliegen Rechenzentren zusätzlichen, spezifischen Anforderungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch hier spielt die Nutzung von Abwärme eine entscheidende Rolle, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den Energieverbrauch zu optimieren. Die Energieeffizienzlösungen von orbit.eco unterstützen Sie dabei, die komplexen Anforderungen des EnEfG zu erfüllen und Ihre Energieeffizienz nachhaltig zu steigern.

Abwärme-Berichtspflichten erfüllen: So gelingt die effiziente Umsetzung

Abwärmevermeidung und -nutzung als zentrale Säulen des EnEfG

Ein zentraler Grundsatz des EnEfG ist die Abwärmevermeidung und -nutzung. Unternehmen sind verpflichtet, technisch unvermeidbare Abwärme konsequent zu minimieren und bestmöglich zu nutzen. Die Nutzung von Abwärme hat dabei Vorrang vor der ungenutzten Freisetzung. Dies bedeutet, dass Unternehmen aktiv nach Möglichkeiten suchen müssen, die entstehende Abwärme intern oder extern zu nutzen, beispielsweise zur Beheizung von Gebäuden oder zur Speisung von Fernwärmenetzen. Die Nutzung von Abwärme in der Industrie ist ein wichtiger Aspekt, um die Energieeffizienz zu steigern und Ressourcen zu schonen.

Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des EnEfG fallen, müssen ihre Abwärmepotenziale jährlich an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) melden. Die erste Meldung war ursprünglich bis zum 31. März 2024 fällig, wurde aber auf den 1. Januar 2025 verschoben. Diese Meldung muss detaillierte Informationen über die Menge, Temperatur und Verfügbarkeit der Abwärme enthalten, um eine umfassende Bewertung der Potenziale zu ermöglichen. Die Grant Thornton informiert über die Details der Berichtspflichten und gibt wertvolle Hinweise zur korrekten Umsetzung. Nutzen Sie die Effizienzberatung von orbit.eco, um die Berichtspflichten fristgerecht und vollständig zu erfüllen.

Die Meldung an die BfEE muss verschiedene Daten und Informationen umfassen, darunter die jährlich verfügbare Wärmemenge, die maximale thermische Leistung, die durchschnittlichen Temperaturniveaus und die Leistungsprofile der Abwärmequellen. Diese Daten dienen dazu, ein umfassendes Bild der Abwärmepotenziale in Deutschland zu erstellen und deren Nutzung gezielt zu fördern. Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Daten sorgfältig und vollständig erfassen, um den Anforderungen des EnEfG gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Die MVV Energie bietet einen Überblick über die Anforderungen an die Meldung und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung.

Bagatellgrenzen optimal nutzen: Unnötige Meldepflichten vermeiden

Definition und Anwendung von Bagatellgrenzen im EnEfG

Das EnEfG sieht bestimmte Bagatellgrenzen vor, um Unternehmen mit geringen Abwärmemengen von den Meldepflichten zu entlasten und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Abwärmequellen, die weniger als 200 MWh pro Jahr liefern, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ebenso sind Anlagen befreit, die weniger als 1.500 Stunden pro Jahr betrieben werden oder eine Durchschnittstemperatur unter 25°C aufweisen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass sich die Meldepflichten auf die relevanten Abwärmepotenziale konzentrieren und kleinere Unternehmen nicht übermäßig belastet werden. Die IHK Lippe-Detmold erläutert die Bagatellgrenzen im Detail und gibt praktische Hinweise zur Anwendung.

Auch Standorte mit einem geringen Gesamtabwärmepotenzial sind von den Berichtspflichten befreit. Konkret gilt dies für Standorte, deren Gesamtabwärmepotenzial unter 800 MWh pro Jahr liegt. Diese Ausnahme soll insbesondere kleinere Unternehmen entlasten, bei denen der Aufwand für die Meldung der Abwärmepotenziale in keinem angemessenen Verhältnis zum potenziellen Nutzen steht. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen ihre Abwärmepotenziale sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich unter diese Grenze fallen und die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Die Nutzung von Abwärme ist auch bei kleinen Potentialen möglich und kann zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.

Die korrekte Anwendung der Bagatellgrenzen erfordert eine sorgfältige Analyse der eigenen Abwärmepotenziale. Unternehmen sollten ihre Abwärmequellen genau erfassen und bewerten, um festzustellen, ob sie unter die Ausnahmeregelungen fallen. Eine detaillierte Dokumentation der Messergebnisse und Berechnungen ist ratsam, um im Zweifelsfall die Einhaltung der Bagatellgrenzen nachweisen zu können. Durch die optimale Nutzung der Bagatellgrenzen können Unternehmen unnötigen administrativen Aufwand vermeiden und sich auf die wesentlichen Aspekte der Energieeffizienz konzentrieren.

Abwärme optimal nutzen: Interne und externe Lösungen priorisieren für maximale Effizienz

Hierarchie der Abwärmenutzung für maximale Effizienz

Das EnEfG legt eine klare Hierarchie für die Abwärmenutzung fest, um eine optimale Nutzung der verfügbaren Abwärmepotenziale zu gewährleisten und die Energieeffizienz zu maximieren. An erster Stelle steht die interne Nutzung im Prozess oder in der Anlage, gefolgt von der internen Nutzung im Unternehmen, gegebenenfalls durch Umwandlung in andere Energieformen wie Strom. Wenn eine interne Nutzung nicht möglich oder wirtschaftlich ist, soll die Abwärme extern durch andere Unternehmen genutzt werden. Erst wenn auch dies nicht möglich ist, sollen Maßnahmen zur Aufwertung von Niedertemperaturabwärme mit Wärmepumpen oder zur Nutzung von Niedertemperaturabwärme mit Kältemaschinen in Betracht gezogen werden. Nutzen Sie die Wärmepumpen-Expertise von orbit.eco, um die optimale Lösung für Ihre Abwärmenutzung zu finden.

Bei der Entscheidung über die Nutzung von Abwärme müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit. Eine hohe Leistung, Wärmemenge und Temperatur der Abwärmequelle sind ebenso wichtig wie eine kontinuierliche Wärmebereitstellung und die Nähe zwischen Quelle und Senke. Auch die Kosten für die Installation und den Betrieb der erforderlichen Anlagen müssen berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Analyse dieser Faktoren ist entscheidend, um eine wirtschaftlich sinnvolle und effiziente Nutzung der Abwärme zu gewährleisten. Die Klimaschutzleitstelle Niedersachsen gibt einen Überblick über die relevanten Faktoren und unterstützt Unternehmen bei der Entscheidungsfindung.

Die Priorisierung der Abwärmenutzung gemäß der EnEfG-Hierarchie ermöglicht es Unternehmen, ihre Energieeffizienz zu optimieren und ihre Energiekosten zu senken. Durch die interne Nutzung der Abwärme können Unternehmen ihren Bedarf an externer Energie reduzieren und ihre Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erhöhen. Die externe Nutzung der Abwärme bietet zudem die Möglichkeit, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und zur regionalen Energieversorgung beizutragen. Eine umfassende Analyse der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist jedoch unerlässlich, um die optimale Lösung für die Abwärmenutzung zu identifizieren und umzusetzen.

Rechenzentren im Fokus: Abwärmenutzung als Schlüssel zur Effizienzsteigerung

Spezifische Anforderungen an Rechenzentren im EnEfG

Rechenzentren unterliegen aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs spezifischen Anforderungen im Rahmen des EnEfG. Sie müssen nicht nur ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern, sondern auch einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Energieverbrauchseffektivität (PUE), die ein Maß für die Effizienz des Energieverbrauchs in Rechenzentren darstellt. Die IHK Lippe-Detmold informiert über die Details und gibt einen Überblick über die spezifischen Anforderungen an Rechenzentren.

Die Abwärmenutzung spielt in Rechenzentren eine besonders wichtige Rolle, da hier große Mengen an Abwärme entstehen. Die Nutzung dieser Abwärme kann einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten und die Betriebskosten senken. So kann die Abwärme beispielsweise zur Beheizung von Gebäuden oder zur Speisung von Fernwärmenetzen genutzt werden. Durch die Priorisierung der Abwärmenutzung können Rechenzentren nicht nur ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Unsere Analyse zur Nutzung von Abwärme in der Industrie bietet weitere Einblicke und zeigt innovative Ansätze zur Abwärmenutzung.

Rechenzentren, die ihre Abwärme effizient nutzen, profitieren von einer deutlichen Reduzierung ihrer Energiekosten und einer Verbesserung ihrer Umweltbilanz. Die Integration von Abwärmenutzungstechnologien in die Infrastruktur von Rechenzentren erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Es ist wichtig, die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen genau zu analysieren und die optimale Lösung für die jeweilige Situation zu finden. Durch die konsequente Umsetzung von Abwärmenutzungsprojekten können Rechenzentren ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

Hohe Strafen vermeiden: EnEfG-Verstöße können teuer werden – So schützen Sie sich

Finanzielle Konsequenzen bei Verstößen gegen das EnEfG

Verstöße gegen das EnEfG können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Bei Nichtbeachtung der Pflichten zur Abwärmenutzung und -meldung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR. Für bestimmte Verstöße, wie beispielsweise die Nichtmeldung der Abwärmepotenziale, können auch geringere Bußgelder bis zu 50.000 EUR verhängt werden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Pflichten aus dem EnEfG ernst nehmen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu vermeiden. Die MVV Energie gibt einen Überblick über die Konsequenzen bei Nichteinhaltung und zeigt Möglichkeiten zur Risikominimierung auf.

Um Bußgelder und andere Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre Abwärmepotenziale systematisch erfassen und bewerten, die erforderlichen Meldungen fristgerecht einreichen und die Abwärme nach Möglichkeit nutzen. Eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen ist ratsam, um im Falle einer Prüfung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen zu können. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen des EnEfG und die Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Abwärmenutzung sind entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und die Energieeffizienz zu verbessern.

Die Einhaltung des EnEfG ist nicht nur eine Frage der Vermeidung von Strafen, sondern auch eine Chance, die eigene Energieeffizienz zu steigern und die Betriebskosten zu senken. Durch die Nutzung von Abwärme können Unternehmen ihren Bedarf an externer Energie reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Eine proaktive Herangehensweise an das EnEfG und die Investition in energieeffiziente Technologien zahlen sich langfristig aus und tragen zur Schonung der Umwelt bei.

BfEE-Plattform optimal nutzen: Abwärmepotenziale zentral erfassen und melden – So geht's

Zentrale Erfassung von Abwärmepotenzialen durch die BfEE

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) betreibt eine Plattform zur zentralen Erfassung von gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland. Ziel dieser Plattform ist es, einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Abwärmepotenziale zu schaffen und deren Nutzung zu fördern. Die auf der Plattform veröffentlichten Daten sind öffentlich zugänglich und sollen Unternehmen dabei helfen, geeignete Abwärmequellen zu identifizieren und Kooperationen zur Nutzung der Abwärme einzugehen. Die BfEE informiert über die Plattform und stellt detaillierte Informationen zur Verfügung.

Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten zu unterstützen, hat die BfEE einen Leitfaden veröffentlicht, der detaillierte Informationen und Anleitungen zur Meldung der Abwärmepotenziale enthält. Dieser Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen des EnEfG zu verstehen und die Meldung korrekt und vollständig durchzuführen. Es ist ratsam, diesen Leitfaden sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen bereitgestellt werden. Die BfEE stellt den Leitfaden zur Verfügung und bietet weitere Unterstützung bei der Umsetzung der Meldepflichten.

Die Nutzung der BfEE-Plattform bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Abwärmepotenziale einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und potenzielle Partner für die Abwärmenutzung zu finden. Durch die zentrale Erfassung der Daten wird ein transparenter Markt für Abwärme geschaffen, der die effiziente Nutzung dieser wertvollen Ressource fördert. Die BfEE-Plattform ist somit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des EnEfG und zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland.

EnEfG als Chance nutzen: Energieeffizienz steigern, Kosten senken und Wettbewerbsvorteile sichern

Potenzielle Einschränkungen und Bürokratie im Blick behalten

Obwohl das EnEfG viele Chancen bietet, gibt es auch Bedenken hinsichtlich potenzieller Einschränkungen des Energieverbrauchs und zunehmender Bürokratie. Die DIHK hat beispielsweise Bedenken geäußert, dass das Gesetz zu einer unnötigen Belastung für Unternehmen führen könnte. Es ist daher wichtig, dass die Umsetzung des EnEfG praxisnah und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen erfolgt. Die IHK Lippe-Detmold äußert Bedenken und fordert eine flexible und unbürokratische Umsetzung des Gesetzes.

Trotz der genannten Bedenken bietet die Abwärmenutzung erhebliche Chancen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Schonung von Ressourcen. Durch die Nutzung von Abwärme können Unternehmen ihren Energieverbrauch senken, ihre Energiekosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Darüber hinaus kann die Abwärmenutzung auch neue Geschäftsmodelle und Innovationspotenziale eröffnen. Die Erfahrungen mit Wärmepumpen zeigen das Potential und verdeutlichen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten.

Ihre Vorteile durch die Nutzung von Abwärme

  • Reduzierte Energiekosten: Durch die Nutzung von Abwärme senken Sie Ihren Bedarf an externer Energie und damit Ihre Energiekosten.

  • Verbesserte Energieeffizienz: Die Nutzung von Abwärme steigert die Energieeffizienz Ihrer Prozesse und reduziert Ihren CO2-Fußabdruck.

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Mit der Nutzung von Abwärme erfüllen Sie die Anforderungen des EnEfG und vermeiden Bußgelder.

EnEfG: Jetzt handeln und Abwärmepotenziale optimal ausschöpfen – So starten Sie


FAQ

Welche Unternehmen sind vom EnEfG betroffen und zur Abwärmenutzung verpflichtet?

Das EnEfG betrifft Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr. Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale zu ermitteln, zu melden und nach Möglichkeit zu nutzen.

Welche Fristen müssen Unternehmen bei der Meldung ihrer Abwärmepotenziale beachten?

Die erste Meldung der Abwärmepotenziale an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) war ursprünglich bis zum 31. März 2024 fällig, wurde aber auf den 1. Januar 2025 verschoben.

Welche Bagatellgrenzen gelten für die Meldepflicht von Abwärme?

Abwärmequellen, die weniger als 200 MWh pro Jahr liefern, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ebenso sind Anlagen befreit, die weniger als 1.500 Stunden pro Jahr betrieben werden oder eine Durchschnittstemperatur unter 25°C aufweisen. Standorte mit einem Gesamtabwärmepotenzial unter 800 MWh pro Jahr sind ebenfalls befreit.

Welche Hierarchie gilt bei der Nutzung von Abwärme gemäß EnEfG?

Die Hierarchie sieht vor: 1) interne Nutzung im Prozess/Anlage, 2) interne Nutzung im Unternehmen, 3) externe Nutzung durch andere Unternehmen, 4) Aufwertung von Niedertemperaturabwärme mit Wärmepumpen.

Welche spezifischen Anforderungen gelten für Rechenzentren im Rahmen des EnEfG?

Rechenzentren müssen ihre Energieeffizienz kontinuierlich verbessern, einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken und die Abwärme zur Beheizung von Gebäuden oder zur Speisung von Fernwärmenetzen nutzen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das EnEfG?

Bei Nichtbeachtung der Pflichten zur Abwärmenutzung und -meldung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR. Für bestimmte Verstöße können auch geringere Bußgelder bis zu 50.000 EUR verhängt werden.

Wo können Unternehmen ihre Abwärmepotenziale melden?

Die Meldung erfolgt über die Plattform der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur zentralen Erfassung von gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland.

Wie unterstützt orbit.eco Unternehmen bei der Umsetzung des EnEfG?

orbit.eco bietet umfassende Beratung und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der EnEfG-Anforderungen, der Entwicklung von Konzepten zur effizienten Nutzung von Abwärmepotenzialen und der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz.

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